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Wie lange dürfen Baustellenabsperrungen auf öffentlichen Straßen stehen?

Erfahren Sie, wie lange Baustellenabsperrungen auf öffentlichen Straßen rechtlich zulässig sind.

Autor

Luisa

Veröffentlicht am

28 März 2025

Baustellenabsperrungen dienen dem Schutz von Bauarbeitern sowie von Passanten und Verkehrsteilnehmern im Umfeld einer Baustelle. Erfahren Sie hier, welche rechtlichen Vorschriften in diesem Zusammenhang gelten und wie lange eine Baustellenabsicherung verbleiben darf.

Notwendigkeit von Baustellenabsperrungen

Die Aufgaben einer Baustellenabsperrung bestehen darin, Gefahrenbereiche deutlich zu kennzeichnen, Unfälle zu vermeiden und den störungsfreien Ablauf der Bauarbeiten sicherzustellen. Zwingend erforderlich ist eine solche Absicherung immer dann, wenn eine Baustelle an öffentliche Plätze oder Straßen angrenzt. Auch private Bauherren sind verpflichtet, ihre Baugrube abzusichern. Dies ist nicht nur aus rechtlichen Gründen erforderlich, sondern trägt auch zum Diebstahlschutz bei.

Besonders wichtig ist die Absperrung, wenn vor Ort folgende Gegebenheiten vorherrschen:

  • Offene Gräben oder Baugrube: Vermeidung von Unfällen und Stürzen

  • Im Bau befindliche Gebäude: Verhinderung des unbefugten Zutritts der Gefahrenzonen

  • Ungesicherte Bautreppen: Vermeidung von Stürzen

  • Verkehrswege: Gewährleistung der Verkehrssicherheit während der Bauphase

  • Materiallagerplätze: Sicherheit von Bauarbeitern und Diebstahlschutz

  • Abladeplätze für Abfälle: Sicherung von Entsorgungsbereichen

  • Sanitär-, Aufenthalts- und Bürocontainer: Regelung des Zugangs

  • Abstellplatz des Baukrans: Minimierung der Risiken im Umgang mit dem Kran

Wichtig ist, dass die Baustellenabsicherung professionell und gemäß den gesetzlichen Weisungen erfolgt. Dazu gehört es, dass Sie die Absperrung rechtzeitig zur Genehmigung anmelden und dafür zugelassenes Zubehör verwenden.

Gesetzliche Vorgaben für Baustellenabsperrungen

Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Baustellenabsicherung ist die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie regelt die Verantwortung für die Absicherung von Baustellen und die Pflicht zur Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan). Ferner inkludiert sie vielfältige Bereiche des Arbeitsschutzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Verkehrssicherung in der Planungs- und Ausführungsphase von Bauprojekten. Darüber hinaus sind die nachfolgenden Vorschriften relevant.

Technische Lieferbedingungen

Die technischen Lieferbedingungen regeln, welches Zubehör für die Baustellenabsicherung genutzt werden darf. Unter anderem klären sie die Beschaffenheit, die Ausführung und die Maße von Absperrschranken, Leitkegeln oder Leitbaken. Die technischen Lieferbedingungen sind nicht für jede Baustelle verpflichtend, in jedem Fall aber für die Baustellensicherheit an Straßen.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die StVO enthält Vorschriften zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit Baustellen. Sie definiert

  • die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Baustellen und Baugeräten, die Hindernisse im Straßenverkehr darstellen (§ 32 StVO).

  • den Einsatz von Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen zur Leitung des Verkehrs und zur Absicherung von Gefahrenbereichen (§ 43 StVO).

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsschilder an Baustellen.

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

Die RSA präzisieren die grundlegenden Anforderungen der StVO hinsichtlich der Umsetzung von Bauarbeiten im Straßenbereich. Sie orientieren sich an Szenarien aus der Praxis und zeigen die bestmöglichen Maßnahmen für die Baustellenabsperrung auf. Typische Beispiele sind die erforderlichen Sicherheitsabstände und die richtige Baustellenabsicherung, einschließlich Beleuchtung und Beschilderung.

Indem der Gesetzgeber Vorschriften für die Baustellenabsperrung festlegt, verfolgt er in erster Linie folgende Ziele:

  • Schutz der Bauarbeiter vor Gefährdungen durch den Straßenverkehr

  • Schutz der Verkehrsteilnehmer vor baustellenbedingten Gefahren

  • Minimierung der Verkehrsbehinderungen durch die Baustelle

  • Bereitstellung von ausreichend Platz für die Durchführung der Bauarbeiten

  • Rechtssicherheit für die Verantwortlichen des Bauprojekts

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Maximale Dauer von Baustellenabsperrungen

Wie lange eine Baustellenabsicherung bestehen bleiben darf, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Die wichtigsten sind:

  • Art der Baustelle

  • örtliche Vorschriften

  • Genehmigung der zuständigen Behörde

Grundsätzlich dürfen Absperrungen nicht länger vorhanden sein, als es für die Sicherheit und die Durchführung der Bauarbeiten notwendig ist. Nach Abschluss des Bauprojekts müssen sie schnellstmöglich entfernt werden, um unnötige Verkehrsbehinderungen zu vermeiden.

Die Dauer einer Baustellenabsperrung hängt von der Genehmigung ab, die Sie von der zuständigen Behörde (z. B. Bauamt oder Straßenverkehrsbehörde) erhalten. Ist abzusehen, dass der bewilligte Zeitraum nicht ausreicht, dann können Sie eine Verlängerung beantragen. Je nach Sachlage und kommunalen Richtlinien entscheiden die Ämter, ob die Fristverlängerung gewährt wird oder nicht. Um diesbezügliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, den Zeitrahmen nicht zu knapp zu bemessen und beim Anmelden einen Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen einzuplanen.

Mögliche Konsequenzen bei Fristüberschreitung

Besteht eine Baustellenabsicherung länger als erforderlich, dann hat dies Konsequenzen auf unterschiedlichen Ebenen. So nehmen die Absperrungen oft Gehwege und Fahrspuren ein, was sich störend auf den Verkehrsfluss auswirken kann. Daraus resultierende Verzögerungen und Staus führen zur Frustration bei Verkehrsteilnehmern. Zudem birgt überflüssiges oder fehlplatziertes Absperr-Zubehör ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit, da es für Verwirrung sorgen und Unfälle begünstigen kann.

Unternehmen, die an ihren Baustellen Absperrungen nicht fristgerecht rückbauen, müssen mit rechtlichen Folgen rechnen. Diese reichen von erheblichen Bußgeldern bis zur Haftung für Beeinträchtigungen, Schäden und Unfälle, die durch überflüssige Baustellenabsicherungen entstehen.

Behörden können die sofortige Beseitigung der Absperrungen anordnen. Werden ihre Weisungen nicht befolgt, dann sind sie befugt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Kosten dem für die Baustelle zuständigen Unternehmen oder Bauherrn aufzuerlegen. Des Weiteren lassen zusätzliche Mietgebühren für Absperr-Zubehör die Gesamtkosten des Bauprojekts steigen.

Wer ist verantwortlich für die Baustellenabsperrung?

Die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle liegt bei der Bauleitung und der Firma oder Organisation, die die Bauarbeiten durchführt. Insbesondere die folgenden Akteure sind in die Baustellenabsicherung involviert:

  • Bauleiter: Er muss sicherstellen, dass sämtliche Sicherheitsvorkehrungen und das verwendete Zubehör den geltenden Vorschriften und Standards genügen.

  • Bauunternehmen: Sie sind dafür zuständig, die Absperrungen und Beschilderungen entsprechend den Vorgaben einzurichten und aufrechtzuerhalten.

  • Sicherheitsfirmen: Bei großflächigen oder komplexen Baustellen werden manchmal Spezialfirmen mit der Installation und der Instandhaltung der Absperrungen beauftragt.

  • Behörden: Den zuständigen Ämtern obliegt es, die korrekte und fristgerechte Umsetzung der Baustellenabsperrungen zu überwachen.

Bei Problemen mit Absperrungen tragen die Verantwortlichen etwaige finanzielle und rechtliche Konsequenzen.

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Um die Sicherheit im Umfeld Ihrer Baustelle zu gewährleisten, können Sie auf eine breite Palette an geeignetem Zubehör zurückgreifen, darunter:

  • Bauzäune für flexible Abgrenzungen und Zugangskontrollen

  • Absperrschrankengitter zur Lenkung von Fußgängern und Fahrzeugen

  • Fahrplatten mit und ohne Profil für belastbare Wege

  • Grabenbrücken für sichere Übergänge

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